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Kosten

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gebühren und Auslagen, die der Anwalt in Rechnung stellt, sind grundsätzlich durch das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) geregelt.

Gerne teilen wir auch vorab unverbindlich eine Abschätzung der voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten mit.
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Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch die Korrespondenz zur Erlangung einer Deckungszusage für die Vertretung. Obwohl Familiensachen in der Regel nicht rechtsschutzversichert sind, ist in den meisten Versicherungsverträgen jedenfalls die Erstberatung in Familiensachen für den Versicherungsnehmer abgedeckt.
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Was passiert, wenn die Anwaltskosten nicht aufgebracht werden können?

Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie für eine gerichtliche Vertretung Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe. Für eine außergerichtliche Vertretung oder Beratung besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Formulare

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen, die wir Ihnen als Text zu den einzelnen Formularen geben. Um die Formulare verwenden zu können, benötigen Sie die kostenlose Software „Adobe Reader“, die Sie sich nach Klicken auf den folgenden Button herunterladen können. 

Sparen Sie Zeit! So können wir direkt für Sie tätig werden: Faxen oder versenden Sie das ausgedruckte Formular Vollmacht bitte unterschrieben an unsere Kanzlei oder bringen Sie es zum ersten Beratungsgespräch mit.

Für die schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen stellen wir Ihnen gerne einen Mandanten-Aufnahmebogen zur Verfügung.